Mietminderung loch in der wand bad

Das Recht auf Mietminderung Unsplash: Mark Konig Unter einer Mietminderung versteht man die Reduzierung der vereinbarten Miete, die dann erfolgen kann, wenn das Mietobjekt aufgrund von Mängeln nur bedingt bewohnbar ist. Der Vermieter soll dazu angehalten werden, die Mängel zu beseitigen. Die Kürzung der Miete ist dabei nur vorübergehend und auch nicht jeder Mangel rechtfertigt eine Mietminderung. Die Mängel müssen mietminderung loch in der wand bad sein. Jeder Fall einer Mietminderung ist dabei individuell zu betrachten, was Pauschalaussagen schwierig macht. Eine allgemeingültige Tabelle, an der Sie sich als Mieter orientieren könnten, existiert nicht. Dennoch kann man generell sagen, dass nur eine eingeschränkte Wohnqualität eine Mietminderung rechtfertigt. Dabei muss die Nutzung der Wohnung erschwert sein oder durch den Mangel unmöglich gemacht werden. Dies trifft auf plötzlich einsetzende Mängel Wasserschaden, Baulärm zu, ist aber auch dann der Fall, wenn im Mietvertrag Eigenschaften des Mietobjekts genannt wurden, die nicht vorhanden sind Einbauküche, Aufzug etc. Als Mieter haben Sie nicht das Recht, sofort nach Feststellung oder Auftreten des Mangels, die Miete zu kürzen. Zunächst müssen Sie ihren Vermieter auffordern, den Mangel schnellstmöglich zu beseitigen. Kommt der Vermieter dieser Aufforderung nicht binnen der gesetzten Frist nach, können Sie über eine Mietminderung nachdenken. Auch die gesetzten Fristen sind je nach Mangel unterschiedlich. Kann man bei einer ausgefallenen Heizung im Winter darauf pochen, dass dieser Mangel binnen 24 Stunden behoben werden sollte, sind bei anderen Mängeln Wasserschaden, Schimmel längere Fristen anzusetzen. In jedem Fall sinnvoll ist es, das direkte Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Gehen Sie davon aus, dass auch der Vermieter kein Interesse daran hat, eine mangelhafte Wohnung zu vermieten und Ihnen nicht vorsätzlich ein mangelhaftes Mietobjekt zur Verfügung stellt. Erst wenn die Gespräche nicht fruchten, sollte man eine Mietminderung in Betracht ziehen. Diese muss dabei rechtlich wasserdicht sein. Hier ist unter anderem zu lesen, dass ein eventuelles Recht auf Mietminderung auf die Dauer des Mangels beschränkt ist, aber auch dass eine energetische Sanierung, die mehrere Monate dauern und die Wohnqualität ebenfalls beeinträchtigen kann, kein Grund für eine Mietminderung ist. Gründe für eine Mietminderung Welche Mängel rechtfertigen aber nun konkret eine Mietminderung? Eine Mietminderung kann beim Vorliegen folgender Mängel als Mittel der Wahl angesehen werden: Wasserschäden und Schimmel Probleme mit der Heizung, Ausfall der Gasversorgung Baulärm, laute Nachbarn oder sonstige Lärmbelästigung Schäden an Fenstern und Türen Schädlingsbefall Defekte Elektrik, Herd, Aufzug, Dusche etc. Baugerüst vor den Fenstern Auch Zugeständnisse des Vermieters, die nicht erfüllt werden, können als Grund für eine Mietminderung angesehen werden. Der Vermieter hat Ihnen etwa versprochen, dass der neue Balkon am 1. Juni nutzbar sein wird. Es ist August und die Balkone wurden noch nicht einmal montiert. Dann können Sie über eine Mietminderung nachdenken. Ähnliches gilt für Versprechen beim Einbau neuer Fenster oder Türen.