Während der arbeitszeit krank geworden

AAG-abgebrochener Arbeitstag AAG-abgebrochener Arbeitstag Wird ein Arbeitnehmer im Laufe eines Arbeitstages arbeitsunfähig krank, erhält dieser seinen Lohn für den abgebrochenen Arbeitstag weiter. Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei abgebrochenem Arbeitstag Jeder kennt die Situation: Man fühlt sich am Morgen noch fit für die Arbeit und im Laufe des Tages verschlechtert sich der Gesundheitszustand. Es bleibt einem nichts anderes übrig als nach Hause zu gehen. Wird ein Arbeitnehmer im Laufe eines Arbeitstages arbeitsunfähig krank, erhält dieser seinen Lohn für den abgebrochenen Arbeitstag weiter. Sollte der Arbeitnehmer darüber hinaus arbeitsunfähig sein, beginnt die Entgeltfortzahlung tatsächlich erst mit dem Folgetag. Haben Sie als Arbeitgeber einen Erstattungsanspruch auf das fortgezahlte Arbeitsentgelt bei einem abgebrochenen Arbeitstag? Der GKV-Spitzenverband hat hierzu im April eine Entscheidung getroffen. Bisher konnten Sie sich das fortgezahlte Arbeitsentgelt für die ausgefallenen Stunden bei einem abgebrochenen Arbeitstag über das Umlageverfahren U1 bei der zuständigen Krankenkasse Umlagekasse erstatten lassen. Dies ist seit Die Zahlung der ausgefallenen Stunden ist keine Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Eine Erstattung ist somit nicht mehr möglich. Sollte sich der Arbeitnehmer jedoch bereits vor dem Arbeitsantritt krank melden, besteht wie bisher ein sofortiger Erstattungsanspruch. Natürlich berichten wir auch über die Angebote der SBK für Sie und Ihre Mitarbeitenden und geben Ihnen Tipps rund um Gesundheit am Arbeitsplatz. Dann melden Sie sich einfach und unverbindlich an. Fühlen Sie sich durch die Inhalte gut informiert?