Wie schreibt man ein kündigung für wohnung
Umzug gibt es genug. Um jedoch aus dem laufenden Mietvertrag herauszukommen, muss man ihn schriftlich kündigen. Beim Kündigungsschreiben für Wohnung ist vor allem zu beachten, dass man die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhält, um unnötige Mehrkosten zu sparen. Darauf sollten Sie bei Kündigung einer Wohnung achten Um aus dem Mietvertrag rauszukommen, bedarf es einer Kündigung. Dies gilt sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter. Es genügt also nicht, wenn man den Vermieter anruft und ihn vom beabsichtigten Auszug informiert. Auch reicht es nicht aus, wenn man es ihm persönlich mitteilt. Für die Kündigung reicht ein formloses Schreiben. In der Kündigung sollte man den Vermieter darum bitten, diese schriftlich zu bestätigen. Wenn es zwei Mieter gibt und beide ausziehen möchten, müssen beide Mieter die Mietkündigung unterschreiben. Um später auch nachweisen zu können, dass man die Wohnung gekündigt hat und dem Vermieter diese Wohnungskündigung auch zugestellt wurde, sollte man die Kündigung per Einschreiben dem Vermieter zukommen lassen. Wenn der Vermieter sich in unmittelbarer Nähe befindet, kann man das Kündigungsschreiben dem Vermieter auch persönlich übergeben oder es in den Briefkasten werfen. Bei der persönlichen Übergabe, sollte man sich bestätigen lassen, dass der Vermieter die Kündigung erhalten hat. Kündigungsfristen im Kündigungsschreiben Bei einem unbefristeten Mietvertrag beträgt die ordentliche Kündigungsfrist für den Mieter 3 Monate, vgl. Danach "ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Um die Kündigungsfrist zu wahren, muss der Mieter die Kündigung dem Vermieter demnach spätestens am dritten Werktag des Monats zustellen, damit der laufende Monat noch mitgezählt wird. Samstage gelten dabei als Werktage. Beispiel: Wenn man einen Mietvertrag zum Werktag im Juni beim Vermieter ankommen. Es reicht also nicht, dass man die Kündigung am 3. Werktag im Juni verfasst und abschickt. Kommt die Kündigung erst am 4. Werktag oder gar später beim Vermieter an, wird das Mietverhältnis erst zum Von daher sollte man das Mietverhältnis sicherheitshalber einige Tage oder Wochen vor dem 3. Werktag im Juni kündigen.