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Januar Was ist das Bürgergeld minijob jobcenter schüler wer bekommt es? Das Bürgergeld ist eine Leistung des Sozialstaats. Es soll das wirtschaftliche Existenzminimum sichern, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestritten werden kann. Wer bisher Anspruch auf Hartz IV oder Sozialgeld hatte, wird künftig einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Das Bürgergeld-Gesetz ist zum 1. Januar in Kraft getreten und wurde in zwei Schritten umgesetzt: Zum 1. Januar und zum 1. Juli Eine Übersicht der Bürgergeld-Regelungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Was müssen Bürgergeld-Bezieher mit einem Minijob beachten? Personen, die Bürgergeld beziehen, müssen Hinzuverdienstgrenzen beachten, damit die Leistung nicht gekürzt wird. Für Minijobberinnen und Minijobber, die Bürgergeld beziehen, bleiben Euro des Verdienstes aus einem Minijob anrechnungsfrei. Einkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird anteilig auf das Bürgergeld angerechnet. Minijobberinnen und Minijobber, die Bürgergeld beziehen, können sich dahingehend beim Jobcenter informieren. Seit dem 1. Juli gelten für bestimmte Personen sogar höhere Freibeträge. Für junge Menschen bleibt das Einkommen aus Schüler- bzw. Studentenjobs und aus einer beruflichen Ausbildung genauso wie aus einem Bundesfreiwilligendienst oder einem freiwilligen Dienst als FSJ- oder FÖJ-Leistende bis zur Höhe der Minijob-Grenze von Euro anrechnungsfrei. Das gilt auch während einer dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung. Der Verdienst aus einem Schülerjob während der Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt. Dürfen Bürgergeld-Bezieher eine kurzfristige Beschäftigung ausüben? Sie dürfen keine kurzfristige Beschäftigung mit einem Verdienst über Euro ausüben. Wo kann ich mich über das Bürgergeld informieren? Informationen zum Bürgergeld finden Minijobberinnen und Minijobber auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit und auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. War der Artikel hilfreich für Sie? Ja Nein Hilfe und Kontakt Sie konnten bei uns bisher keine passende Antwort finden und haben weiterhin Fragen?