Außerordentliche kündigung des mietverhältnisses
Hier liegt besonderes Konfliktpotential, denn häufig hat der Kündigungsempfänger nicht mit einer fristlosen Kündigung gerechnet. Oft lässt sich auch in Frage stellen, ob ein hinreichender Grund vorliegt. Gern gebe ich Ihnen einen Überblick, was bei einer fristlosen Kündigung zu beachten ist. Zunächst möchte ich hinsichtlich Schriftform etc. Grundsätzlich gilt, dass der Kündigende - von wenigen Ausnahmen abgesehen - zunächst das vertragswidrige Verhalten abmahnen muss. Erst wenn der Vertragspartner nach der Abmahnung weiterhin bzw. Muss der Mieter sofort nach Erhalt der Kündigung ausiehen? Da die Kündigung fristlos wirkt, endet das Mietverhältnis im Zeitpunkt der Kündigung. Genau genommen besteht die Rechtsfolge tatsächlich darin, dass der Mieter dann sofort die Außerordentliche kündigung des mietverhältnisses der Mietsache in vollständig geräumtem Zustand schuldet. Dabei liegt es auf der Hand, dass dies vom Mieter nicht zu bewerkstelligen ist. In welchen Fällen kommt eine fristlose Kündigung des Vermieters in Betracht? Dieser Kündigungsgrund bedarf keiner vorherigen Abmahnung durch den Vermieter. Eine solche Kündigung ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Mietrückstände ausgeglichen werden, bevor die Kündigung erteilt wird. Zudem wird die Kündigung unwirksam, wenn sich der Mieter von seiner Schuld durch Aufrechnung befreien kann und die Aufrechnung unverzüglich nach der Kündigung erklärt. Auch nach Erhalt einer wirksamen fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs sollte der Mieter bemüht sein, die Zahlungsrückstände schnellstmöglich auszugleichen. Nicht, wenn dies innerhalb von 2 Jahren schon einmal geschehen ist. Wenn der Mieter zwar nicht mit erheblichen Beträgen im Zahlungsrückstand ist, aber immer wieder umpünktlich, also einige Tage oder gar Wochen zu spät zahlt, ist auch dies nach Auffassung der Rspr. Allerdings muss der Vermieter in diesem Fall vorher eine Abmahnung erteilen. Der typische Fall dieses Kündigungsgrundes ist eine vom Mieter vorgenommene unberechtigte Unvermietung. Allerdings hängt diese Vertragsverletzung nicht von der Entgeltlich der Gebrauchsüberlassung ab. Typische Fälle einer solchen Störung des Hausfriedens sind Geruchs- und Lärmstörungen, aggressives Verhalten gegenüber anderen Hausbewohnern oder deren Besucher, sowie Beleidigungen. Da es hier häufig sehr streitig zugeht und der Kündigende beweisbelastet ist, empfiehlt sich eine möglichst gründliche Dokumentation der Störungen. In leichten Fällen bleibt nur der Weg der ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Eine andere Nutzung, vornehmlich zu gewerblichen Zwecken, ist grundsätzlich unzulässig. Betreibt der Mieter in der Mietwohnung ein Gewerbe kann auch dies zu eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Allerdings nehmen die Instanzgerichte diesbezüglich eine starke Differenzierung vor. Dies ist also der Fall, wenn dem Mieter die Wohnung bei Beginn des Mietverhältnisses erst gar nicht übergeben werden kann z.