Pflichtteil bei geschwistern

Pflichtteil prüfen, berechnen, geltend machen, abwehren oder reduzieren Anwaltliche Leistungen rund um die Enterbung und den Pflichtteil Unsere Fachanwälte für Erbrecht und Pflichtteilsexperten beraten und vertreten bundesweit vermögende Privatpersonen und Unternehmer in allen Fragen des Erb- und Pflichtteilsrecht. Zu unseren Schwerpunkten gehören folgende Themen: Planung und Gestaltung von Enterbungen durch Testamente, Erbverträge, Pflichtteilsverzichte, Schenkungen etc. Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen Berechnung von Pflichtteilen und Bewertung von Immobilien und Unternehmensanteilen zur Pflichtteilsermittlung Gutachterliche Stellungnahmen zu Einzelfragen des Pflichtteilsrechts Für eine unverbindliche Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie unser Kontaktformular am Ende dieser Seite. Unser Erb-Check liefert Ihnen Pflichtteilsquoten und konkrete Pflichtteils-Tipps für einen bestimmten Erbfall - entsprechend den Vermögenswerten im Nachlass: Hier Pflichtteilsberechtigte und Quoten ermitteln Erb- und Pflichtteils-Check - kostenlos und anonym für Ihren konkreten Erbfall - in pflichtteil bei geschwistern 3 Minuten online 1. Überblick Pflichtteil Das Pflichtteilsrecht gewährt bestimmten Angehörigen im Falle der Enterbung durch ein Testament eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote und ist auf eine Geldzahlung gegen den bzw. Pflichtteilsansprüche können sowohl bei einer vollständigen als auch bei einer teilweisen Enterbung entstehen. Auch pflichtteil bei geschwistern, dessen Erbschaft etwa mit einer Testamentsvollstreckung oder Vor- und Nacherbschaft belastet ist, kann die Erbschaft ausschlagen und den Pflichtteil verlangen. Für den pflichtteilsrelevanten Nachlass werden gegebenenfalls auch Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten in Form von Pflichtteilsergänzungsansprüchen berücksichtigt. Hierzu gehören grundsätzlich alle Personen, die mit dem Erblasser in absteigender Linie verwandt sind, also Kinder, Enkel oder auch Urenkel. Mutter ist dabei die Frau, die ein Kind zur Welt gebracht hat. Das Pflichtteilsrecht zum Vater setzt eine rechtliche Vaterschaft voraus. Kinder Kinder sind stets gesetzliche Erben und haben daher immer auch ein Pflichtteilsrecht. Nichteheliche Kinder sind ehelichen Kindern gleichgestellt und auch adoptierte Kinder haben bei Enterbung grundsätzlich ein Pflichtteilsrecht. Nicht erb- oder pflichtteilsberechtigt sind dagegen Stiefkinder oder Schwiegerkinder. Das ist nur dann der Fall, wenn das Kind des Erblassers, von dem das Enkelkind stammt, selbst nicht Erbe wird - zum Beispiel weil es bereits verstorben ist. Pflichtteil Ehegatte Neben den Kindern hat stets auch der Ehepartner ein gesetzliches Erbrecht. Die Höhe der gesetzlichen Erbquote und damit auch der Pflichtteilsquote hängt sowohl von den übrigen Verwandtschaftsverhältnissen gibt es Kinder? Praxistipp: Die Ehefrau bzw. Ehemann hat trotz Ausschlagung ein Pflichtteilsrecht, wenn das Paar im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat sogenannter kleiner Pflichtteil. Alles zur Enterbung und Pflichtteil des Ehegatten finden Sie hier: Ehepartner enterben 4. Wie bei den Enkeln ist aber auch bei den Eltern darauf zu achten, dass Pflichtteilsansprüche nur entstehen können, wenn die Eltern auch gesetzliche Erben gewesen wären und ihnen diese Stellung durch eine testamentarische Enterbung genommen wurde. Nach der gesetzlichen Erbfolge kommen Eltern immer dann zum Zuge, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge also Erben 1. Ordnung hinterlässt. Das gleiche Recht steht den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers zu, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind Pflichtteil Geschwister und sonstige Verwandte Geschwister haben in einigen Fällen ein gesetzliches Erbrecht - wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hinterlässt und ein Elternteil oder beide Eltern bereits verstorben sind.