Echter und unechter totalschaden

Unmöglich ist sie, wenn das Fahrzeug durch den Unfall derart stark beschädigt wurde, dass es nicht mehr sach- und fachgerecht repariert werden kann. Unwirtschaftlich ist sie, wenn die Reparaturkosten brutto zuzüglich einer eventuellen Wertminderung höher als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs sind. Ausnahmen sind hier möglich. Ein Reparaturschaden liegt grundsätzlich dann vor, wenn die Reparatur sach- und fachgerecht durchgeführt werden kann und die Reparaturkosten brutto zuzüglich einer eventuellen Wertminderung niedriger als der Wiederbeschaffungsaufwand sind. Was ist aber ein unechter Totalschaden? Bei einem Verkehrsunfall hat der Geschädigte einen Anspruch darauf so gestellt zu werden, als ob das schädigende Ereignis also der Unfall nicht passiert wäre. Dabei muss der Schädiger den Betrag ersetzen, der gem. Dieser Betrag ist aber begrenzt auf das so genannte Integritätsinteresse des Geschädigten. Das ist die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Fahrzeugs. Liegen die Brutto-Reparaturkosten zuzüglich einer Wertminderung über dieser Grenze, darf der Schädiger den Unfall grundsätzlich als Totalschaden abrechnen. In einer Grafik kann man das wie folgt darstellen: Tip: In der Literatur und im Internet wird der Unechte Totalschaden auch als Synonym für einen Neuwagenersatz genannt. Dies nur zur Vervollständigung; Soll in diesem Artikel aber nicht das Thema sein. Wie stelle ich diese Werte fest? Das ist Aufgabe Ihres Sachverständigen. Jeder Geschädigte hat echter und unechter totalschaden einem Unfall das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Bei unter EUR wird man aufpassen müssen. Die Gerichte sehen dies unterschiedlich. Das Landgericht Saarbrücken Urteil vom Der Bundesgerichtshof hatte vor langer Zeit einmal eine Grenze bei 1. Der Leitsatz des BGH lautete: Für die Beurteilung, ob die Kosten eines Sachverständigengutachtens zum erforderlichen Herstellungsaufwand gehören und vom Schädiger zu ersetzen sind, kann im Rahmen tatrichterlicher Würdigung auch die von dem Gutachter ermittelte Schadenshöhe berücksichtigt werden. Also: Immer eine Frage des Einzelfalles! Tip 2: Der Geschädigte darf sogar einen Gutachter beauftragen, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung bereits einen eigenen Sachverständigen mit der Schadenfeststellung beauftragt hatte. Der Schädiger ist dann trotzdem verpflichtet, die Kosten für das Gutachten zu übernehmen. Das hat unter anderem das Amtsgericht München mit Urteil vom Einig sind sich die Gerichte darin, dass es sich um eine Frage der Waffengleichheit handelt. Also ähnlich wie bei der Frage, ob der Geschädigte die Kosten eines Rechtsanwalts erstattet bekommt: Ein ganz klares ja! Was steckt hinter den Begriffen?