Behinderung kind kfz steuerbefreiung
Im Gegenteil, das Führen eines Fahrzeugs kann für die Betroffenen eine wirkliche Erleichterung darstellen. Welche Voraussetzungen müssen aber gegeben sein, um von einer Steuererleichterung zu profitieren? Das Wichtigste in Kürze Ab einem Schwerbehindertengrad von 50 Prozent oder mehr besteht die Möglichkeit einer Reduzierung oder Befreiung der Kfz-Steuer. Mit Inanspruchnahme des Steuervorteils entfällt der Anspruch auf kostenlose Beförderung im Personennahverkehr. Eine zweckfremde Nutzung ist der zuständigen Behörde anzuzeigen. Kfz-Steuer: Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung Voraussetzung für eine Verminderung oder Befreiung von der Kfz-Steuer ist, dass die betreffende Person durch einen Grad der Behinderung GdB von 50 Prozent oder mehr beeinträchtigt ist. Eine Befreiung oder Minderung der Steuer ist auch möglich, wenn das Fahrzeug auf eine im Haushalt der schwerbehinderten Person lebende Person zugelassen ist. Beispielsweise kann das minderjährige Kind der Halter des Fahrzeugs sein. Voraussetzungen für eine Minderung der Kfz-Steuer um 50 Prozent Um eine Reduktion der Kfz-Steuer zu erhalten, muss die Schwerbehinderung mindestens 50 Prozent oder mehr betragen. Das Fahrzeug muss auf den Inhaber des Schwerbehindertenausweises oder auf sein minderjähriges Kind zugelassen sein. Darüber hinaus verzichtet der Ausweisinhaber auf kostenlose Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Voraussetzung für die Befreiung von der Kfz-Steuer Eine Befreiung von der Kfz-Steuer ist ebenfalls möglich. Die Schwerbehinderung macht ebenfalls mindestens 50 Prozent aus. Zweckentfremdete Nutzung anzeigepflichtig Liegt eine Steuerminderung oder Steuerbefreiung vor, darf das betreffende Fahrzeug nicht zweckentfremdet genutzt werden. Eine solche Nutzung liegt vor, wenn das Fahrzeug nicht zu Zwecken der Haushaltsführung oder der Fortbewegung des Ausweisinhabers dient. Dies kann der Fall sein, wenn ein Elternteil das Fahrzeug dafür benutzt, um zu seinem Arbeitsplatz zu kommen. Behinderung kind kfz steuerbefreiung Nutzung durch Dritte führt ebenfalls zu einer vollständigen Steuerpflicht. Die zweckentfremdete Nutzung muss der zuständigen Behörde angezeigt werden. Diese setzt die Steuerbefreiung oder Minderung dann für diesen Zeitraum, mindestens einen Monat, aus. Wie kann man die Steuervergünstigung bei Schwerbehinderung beantragen? Die zuständige Stelle für die Erhebung und den Einzug der Kfz-Steuer ist das jeweilige Hauptzollamt. Der Antrag auf Steuervergünstigung oder Befreiung muss dort in schriftlicher Form erfolgen. Alternativ kann der Antragsteller auch andere Zollkontaktstellen aufsuchen, wenn das Hauptzollamt zu weit entfernt ist. Dem Antrag sind die vorliegenden Bescheide beizufügen, welche den Grad der Schwerbehinderung und die Ursache dafür dokumentieren. Darüber hinaus muss die Zulassungsbescheinigung Teil I vorliegen, da der Wegfall oder die Minderung der Besteuerung dort eingetragen wird.