Zu wenig einkommensteuer bezahlt

Zunächst einmal sollte an dieser Stelle gesagt sein, dass es für reguläre Arbeitnehmer in der Regel nur selten zu Steuernachzahlungen kommt, da die Steuern hier vom monatlichen Bruttogehalt abgezogen werden. Wenn es sich bei deinem Gehalt um die einzige Einkommensquelle handelt, dann ist es sehr unwahrscheinlich, dass du zu wenig Steuern gezahlt hast. Für Selbstständige gehört die Steuernachzahlung zur Norm, für Kurzarbeiter ist das Thema ebenfalls revelant. Als durchschnittlicher Zu wenig einkommensteuer bezahlt ist eine Steuernachzahlung ist eher selten, während eine Steuerrückerstattung sogar sehr wahrscheinlich ist. Diese Nachzahlung sollte für den jeweiligen Partner aber keine Überraschung sein, weil bei diesem Partner meist zu wenige Abzüge einbehalten werden. Das ist aber erheblich seltener und die Beträge sind nicht so hoch wie bei einer Nachzahlung für die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5, da hier beide Partner nur den Anteil der Lohnsteuer zahlen, den sie zum Einkommen beigetragen haben. Zusätzliche Einnahmen Gehaltsschwankungen können zu einer Steuernachzahlung führen. Lohnersatzleistungen Falls du sogenannte Lohnersatzleistungen bzw. Einkommensersatzleistungen erhalten hast, kann es ebenfalls zu einer Nachzahlung kommen. Weitere bekannte Lohnersatzleistungen sind KurzarbeitergeldArbeitslosengeld und Elterngeld. Nicht immer kommt es zu einer Nachzahlung, weil du Angaben vergessen hast, es kann auch sein, dass einige Angaben vom Finanzamt nicht angenommen werden. Dabei kann es sich um Pauschalen handeln, die nicht anerkannt werden. Das können Kosten sein, die für dich vielleicht zunächst beruflich wirken, aber laut Gesetz nicht als berufliche Ausgaben gelten. Ein Umzug, der nicht beruflich bedingt ist, wird zum Beispiel gerne in der Steuererklärung angegeben, dann aber vom Finanzamt abgelehnt. Wenn du der Meinung bist, dass du Steuern nachzahlen musst, weil das Finanzamt einen oder mehrere Fehler gemacht hat, dann kann sich für dich ein Einspruch lohnen. Durch einen Einspruch beim Finanzamt kannst du bewirken, dass dein gesamter Fall neu aufgerollt wird. Ebenso kann das Finanzamt dir eine Ratenzahlung anbieten, um dir auszuhelfen. Die Rückzahlung deiner Steuerschulden an das Finanzamt ist eine einfache Geschichte. Du musst das Geld überweisen. Hierfür gibst du im Verwendungszweck deine Steuernummerdie Abkürzung ESt für Einkommensteuer und das entsprechende Steuerjahr an. Viel mehr sollte hier nicht mehr notwendig sein. Eine Barzahlung an das Finanzamt ist nicht möglich. Solltest du deine Steuerschulden nicht innerhalb eines Monats bezahlen, so gilt noch eine Schonfrist für genau 3 Tage. Sollte deine Zahlung bis dahin nicht eingetroffen sein, musst du mit einem Säumniszuschlag rechnen. Machst du deine Steuererklärung mit Steuerbot hilft dir der einfache Chat dabei alle Kosten abzusetzen und deine Nachzahlung somit zumindest stark zu schmälern.