Wann muss man arbeitslosengeld 1 zurückzahlen

Erfahren Sie, was Sie bei Problemen mit dem Bescheid tun können. Ein solches Schreiben wird als Bescheid bezeichnet. Im Bescheid steht, ob Sie die beantragte Leistung erhalten und wie viel oder nicht. Wenn sich die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes ändert oder Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld endet, erhalten Sie einen Aufhebungsbescheid. Er hebt den ehemals erteilten Bescheid auf. Für den Fall, dass sich nur der Betrag Ihrer Leistung geändert hat, erhalten Sie umgehend einen neuen Bescheid, der Sie über den angepassten Betrag informiert. Es kann vorkommen, dass Sie Leistungen erhalten haben, die Ihnen nicht zustanden. Diese Leistungen müssen Sie zurückzahlen. Darüber informiert Sie ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid. Zahlen Sie das Geld nicht fristgerecht zurück, ist der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit für die Forderung zuständig. Mehr darüber erfahren Sie auf der Seite Leistungen zurückzahlen mit dem Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit. Bei Problemen mit dem Bescheid Es kann vorkommen, dass Sie weniger Geld bekommen, als Sie erwartet haben, oder Sie den Bescheid nicht genau verstehen. Bitte kommen Sie in diesen Fällen auf uns zu. Wir erläutern Ihnen im Gespräch gerne den Inhalt des Bescheids. Bitte beachten Sie: Ein solches Gespräch ersetzt keinen Widerspruch. Agentur für Arbeit finden Widerspruch einlegen Wenn Sie nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Die Entscheidung wird dann nochmals geprüft. Wenn Sie diesen Zeitraum Fachbegriff: Widerspruchsfrist nicht einhalten, wird Ihr Widerspruch abgelehnt. Bitte schicken Sie Ihren Widerspruch an die Agentur für Arbeit, von der Sie den Bescheid erhalten haben. Sie können dort auch persönlich zur Niederschrift vorbeikommen. Am Ende eines Bescheids steht immer eine sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung. In dieser werden Ihnen Ihre Rechte genauer erklärt. Wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, können Sie vor Gericht klagen. Informationen hierzu finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.