Rentenbeiträge bei selbständigkeit zurückfordern

Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen, die über die Beitragsbemessungsgrundlage hinausgehen Ein Selbstständiger, der eine oder mehrere Tätigkeiten ausübt als Selbstständiger oder Arbeitnehmer oder der neben seiner Tätigkeit als Selbstständiger eine Rente bezieht, hat Anspruch auf Rückerstattung des Teils der Beiträge, der der Überschreitung der Beitragsbemessungsgrundlage entspricht. Vorbereitende Schritte Der Selbstständige muss zuvor seine beruflichen Einkünfte für das jeweilige Geschäftsjahr bei der Steuerverwaltung Administration des contributions directes - ACD angegeben haben. Zielgruppe mehrere Tätigkeiten ausüben und deren kumulierte Einkünfte die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten; eine Altersrente beziehen und deren kumulierte Einkünfte und die Rente die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten. Praktische Vorgehensweise Kumulierung der selbstständigen Tätigkeit und der Arbeitnehmertätigkeit Ein Versicherter, der eine oder mehrere berufliche Tätigkeiten ausübt, davon eine Tätigkeit als Selbstständiger, hat auf Antrag und pro Kalenderjahr Anspruch auf Rückerstattung des Teils der Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge, der die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet. Bei Überschreitung der jährlichen Bemessungsgrenze wird bei Übersendung des Auszugs des Versicherungsverlaufs automatisch ein Rückerstattungsantrag beigefügt. Die endgültige Rückerstattung kann nur erfolgen, nachdem die endgültigen Einkünfte als Selbstständiger von der Steuerverwaltung für das betreffende Geschäftsjahr mitgeteilt wurden, oder wenn das Einkommen aus angestellter Tätigkeit allein die Beitragsbemessungsgrenze für alle Risiken erreicht. Kumulierung einer Altersrente und einer selbstständigen Tätigkeit Der Versicherte hat auf eigenen Antrag und pro Kalenderjahr Anspruch auf Rückerstattung des Teils der Kranken- und Pflegeversicherung, der die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet. Der Antrag gilt nur für abgeschlossene Geschäftsjahre und nicht für das laufende Jahr. Der pensionierte Selbstständige muss seinem Antrag auf Rückerstattung unbedingt eine Kopie des Rentenbescheids beifügen, der für das betreffende Geschäftsjahr ausgestellt wurde. Die Rückerstattung erfolgt erst nach Mitteilung der endgültigen beruflichen Einkünfte durch die Steuerverwaltung. Diese Informationen werden von der Rentenbeiträge bei selbständigkeit zurückfordern für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert. Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Wenn Sie Ihren Vorgang fortsetzen, akzeptieren Sie damit, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Antrags verarbeitet werden.