Krank in ausland
Krank im Ausland Unfall oder Krankheit im Urlaub Im Urlaub krank zu werden, ist grundsätzlich ärgerlich. Passiert das im Ausland, ergeben sich zudem oft Probleme. Deswegen ist es wichtig, dass Sie bereits im Vorfeld gut über Ihren Versicherungsschutz im Ausland und über wichtige Ansprechpartner im Ernstfall informiert sind. Welche Unterschiede bei einer Erkrankung im europäischen Ausland und anderen Kontinenten zu beachten sind, erklären wir im nachfolgenden Beitrag. Wussten Sie schon, dass… die AOK Sachsen-Anhalt einen Zuschuss für Reiseschutzimpfungen zahlt? Sie mit einer Reiseapotheke kleine Verletzungen versorgen können? Sie die elektronische Gesundheitskarte im Notfall auch im europäischen Ausland nutzen können? Absicherung im Ausland Kommt es zu einem Krankheitsfall während des Urlaubs, muss beim Versicherungsschutz zwischen dem Inland, dem europäischen Ausland, den Abkommensstaaten und dem nicht europäischen Ausland unterschieden werden. Es gelten je nach Aufenthaltsort verschiedene Regelungen und Möglichkeiten der Kostenübernahme, was die medizinische Versorgung betrifft. Inland Verbringen Sie Ihren Urlaub in den heimischen Landesgrenzen, übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt alle medizinisch notwendigen Kosten für ärztliche Behandlungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ambulant oder stationär behandelt werden. Nutzen Sie dafür bei Ihrem Arztbesuch oder bei der Behandlung im Krankenhaus wie gewohnt Ihre elektronische Gesundheitskarte. Europäisches Ausland Innerhalb der europäischen Union sind Sie während eines kurzfristigen Auslandsaufenthalts im Rahmen Ihres Urlaubs, einer Geschäftsreise oder des Studiumsüber Ihre gesetzliche Krankenversicherung versichert. Die Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte dient gleichzeitig als krank in ausland EHIC European Health Insurance Cardsprich als europäische Krankenversicherungskarte. Zeigen Sie die Karte im Falle einer Erkrankung beim behandelnden ärztlichen Fachpersonal oder im Krankenhaus vor. Damit wird Ihnen eine unbürokratische medizinische Versorgung im europäischen Ausland ermöglicht. Bei der Deutschen Verbindungsstelle Krank in ausland Ausland finden Sie zusätzlich aktuelle Informationen und Urlaubermerkblätter für jedes Land. Abkommensstaaten Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, in die Türkei und nach Tunesien benötigen Sie eine Anspruchsbescheinigung Auslandskrankenscheindie Sie hier direkt erstellen und ausdrucken können. Die europäische Krankenversicherungskarte gilt in diesen Ländern nicht. In diesem Fall ist eine private Auslandskrankenversicherung ratsam. Wo gilt die European Health Insurance Card? Die European Health Insurance Card EHIC gilt in allen Staaten der Europäischen Union. Zur EU gehören Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern griechischer Teil. In der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien gilt die EHIC nur für Erkrankungen, die erst nach der Einreise aufgetreten sind und sogenannte Notfallleistungen erfordern. Wenn Sie vor einem Auslandsaufenthalt in diesen Ländern erkranken, wenden Sie sich bitte vor der Abreise an Ihre AOK vor Ort.