Wann darf man einen aufhebungsvertrag machen

Aufhebungsvertrag: Was Arbeitgeber beim Abschluss beachten müssen News Mit einem Aufhebungsvertrag kann das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet werden. Dabei handelt der Arbeitgeber nicht unfair, wenn er eine sofortige Unterzeichnung des Vertrags erwartet, entschied gerade das BAG. Doch welche Vor- oder Nachteile bietet ein Aufhebungsvertrag im Vergleich zur Kündigung? Worauf Arbeitgeber achten müssen. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann für Arbeitgeber wie auch für Beschäftigte eine gute Alternative zur Kündigung sein. Meist endet das Arbeitsverhältnis so für beide Seiten zufriedenstellender und risikoloser, da sich so aufwendige Gerichtsverfahren vermeiden lassen. Immer wieder geht es dabei auch um das Gebot des fairen Verhandelns. Erst kürzlich klagte sich eine Arbeitnehmerin durch die Instanzen: Sie empfand die Situation, einen ihr vorgelegten Aufhebungsvertrag sofort unterzeichnen zu müssen, als unfair. Die Klage hatte in diesem Fall keinen Erfolg - Arbeitgeber sollten dennoch bei den Vertragsverhandlungen die wesentlichen rechtlichen Voraussetzungen im Blick haben. Aufhebungsvertrag: Nur schriftlich abgefasst wirksam Der Aufhebungsvertrag und seine inhaltliche Ausgestaltung sind gesetzlich nicht gesondert geregelt. Es gelten die allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB zum Inhalt der Schuldverhältnisse. Damit der Aufhebungsvertrag auch formal wirksam ist, muss er schriftlich abgefasst werden. Eine Vereinbarung per Fax oder E-Mail erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können strengere Formvorschriften für Aufhebungsvereinbarungen vorsehen, etwa indem sie die schriftliche Niederlegung der Gründe verlangen. Welchen Inhalt muss der Aufhebungsvertrag haben? Den Inhalt des Aufhebungsvertrags können Arbeitgeber und Arbeitnehmende grundsätzlich frei gestalten. Aufhebungsvertrag oder Kündigung? Die Vorteile für Arbeitgeber Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags erleichtert dem Arbeitgeber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in vielerlei Hinsicht. Es müssen nicht nur keine Kündigungsfristen beachtet werden, wann darf man einen aufhebungsvertrag machen Aufhebungsvertrag ist grundsätzlich auch ohne Vorliegen von Kündigungsgründen wirksam. Zudem können die Rechtsfolgen eines Aufhebungsvertrags, ohne vertragliche Einräumung eines Widerrufs- oder Rücktrittsrechts, anders als bei einer Kündigung, nur in Ausnahmefällen von einer Partei einseitig beseitigt werden. Abfindung und Arbeitszeugnis: Die Vorteile eines Aufhebungsvertrags für Arbeitnehmende Auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann der Aufhebungsvertrag vorteilhafter als eine Kündigung sein. Anders als bei einer Entlassung können sie mitbestimmen, zu welchen Konditionen sie aus dem Betrieb ausscheiden. Hier sind insbesondere die Punkte Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis zu nennen. Vorteilhaft ist grundsätzlich für beide Seiten die Flexibilität: Der Aufhebungsvertrag ermöglicht es, vielfältige und passende Individuallösungen zu finden. Falls der Arbeitnehmende beispielsweise schon vorhatte, das Unternehmen zu verlassen, kann er das Datum seines Austritts selbst festlegen.