Antrag elternzeit arbeitgeber nach mutterschutz

Was Arbeitgeber beim Antrag auf Elternzeit beachten müssen News Beschäftigte dürfen Elternzeit nehmen, um Kinder zu betreuen oder zu erziehen. Was bedeutet das für Arbeitgeber? Abgesehen von einer veränderten Personalplanung, gibt es beim Antrag auf Elternzeit oder dessen Verlängerung einige arbeitsrechtliche Punkte zu beachten. Die Elternzeit für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG klar geregelt. Es handelt sich grundsätzlich um eine befristete, vollständige und unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um ein Kind zu betreuen. Väter und Mütter haben beide einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Der Arbeitgeber kann den Antrag grundsätzlich nicht ablehnen. Zudem darf er Arbeitnehmenden nur in Ausnahmefällen während der Elternzeit kündigen. Betriebsbedingt ist eine Kündigung auch in der Elternzeit möglich, entschied kürzlich das Landesarbeitsgericht Berlin. Wer kann Elternzeit beantragen? Danach sind Väter ebenso wie Mütter grundsätzlich zur Elternzeit berechtigt. Der Anspruch auf Elternzeit ist unabhängig von der Form des Arbeitsverhältnisses: Elternzeit steht nicht nur Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zu, sondern auch Auszubildenden oder in Heimarbeit Beschäftigten. Auch der Umfang der Arbeit ist unerheblich: Teilzeitbeschäftigte oder geringfügig Beschäftigte haben ebenso einen Anspruch auf Elternzeit, wie Arbeitnehmer, die in Vollzeit arbeiten. Wer Elternzeit beantragt, muss aber ein familienrechtliches Verhältnis zum Kind haben und mit ihm in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Elternzeitantrag: Wann muss er gestellt werden? Der Antrag auf Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Antrag elternzeit arbeitgeber nach mutterschutz der Elternzeit beim Arbeitgeber eingehen. Frist für Antrag auf Elternzeit: 13 Wochen für spätere Elternzeit Zum 1. Januar sind einige wichtige Änderungen des BEEG in Kraft getreten. Für ab dem 1. Juli geborene Kinder kann daher auch Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes genommen werden. In diesem Fall beträgt die Antragsfrist 13 Wochen. Wird diese Frist versäumt führt dies nur zu einem Verschieben der Elternzeit. Antrag auf Elternzeit: Schriftform wahren Der Antrag auf Elternzeit muss vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden. Die Schriftform ist gesetzlich vorgeschrieben, daher reicht ein Telefax oder eine E-Mail nicht. Wird die Schriftform nicht eingehalten, ist die abgegebene Erklärung nichtig. Dabei hat er das Recht, den Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat der Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen.