Kündigung wann letzter arbeitstag probezeit

Fazit 1. Probezeit nur nach Vereinbarung Wichtig ist zunächst, dass eine Probezeit überhaupt vereinbart sein muss. Steht dazu nichts im Arbeits- oder Tarifvertrag, gibt es keine Probezeit und es gelten für neu eingestellte Arbeitnehmer von Beginn an die üblichen Kündigungsfristen. Von der Probezeit zu unterscheiden ist allerdings die Wartezeit. Danach gilt innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses nicht kündigung wann letzter arbeitstag probezeit gewöhnliche Kündigungsschutz. Das ist gesetzlich angeordnet. Selbst wenn also keine Probezeit vereinbart wurde, ist der neu eingestellte Arbeitnehmer nur eingeschränkt vor Kündigungen geschützt. Natürlich kann aber auch die Wartezeit im Arbeitsvertrag verkürzt oder ausgeschlossen werden. Die Verlängerung ist hingegen ausgeschlossen. Eine Besonderheit gilt für befristete Arbeitsverträge. Diese Möglichkeit besteht nur, wenn im Arbeitsvertrag ein Kündigungsrecht vereinbart ist. Davon geht man meist aus, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag ausdrücklich eine Probezeit vorsieht. Zumindest in den ersten sechs Monaten kann dann auch ein befristeter Arbeitsvertrag ausnahmsweise fristgerecht gekündigt werden. Dauer und Verlängerung der Probezeit Die meisten Verträge sehen eine Probezeit vor. Diese darf höchstens sechs Monate dauern, kann aber auch kürzer sein. Wird dennoch eine längere Probezeit vereinbart, bleibt der Arbeitsvertrag zwar wirksam, die Probezeit endet dann aber nach sechs Monaten automatisch. Eine Verlängerung der Probezeit ist dementsprechend eigentlich nur möglich, wenn diese ursprünglich weniger als sechs Monate betragen sollte und sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Verlängerung einig sind. Die Maximaldauer beträgt dann nach wie vor sechs Monate Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom Folgende Vorgehensweisen kommen in Betracht: Der Arbeitgeber bietet kurz vor Ende der Probezeit einen Aufhebungsvertrag an. Darin wird eine Frist vereinbart, nach deren Ablauf der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheidet. Damit verbunden ist allerdings das Angebot des Arbeitgebers, diesen Aufhebungsvertrag zurückzunehmen, sollte sich der Arbeitnehmer bewähren. Ein ähnliches Ergebnis erreicht der Arbeitgeber auch per Kündigung mit langer Frist: Er kann während der Probezeit eine Kündigung mit verlängerter Kündigungsfrist aussprechen und für den Fall der Bewährung anbieten, das Arbeitsverhältnis doch noch fortzusetzen. Faktisch kann über diese Hintertür die Probezeit um mehrere Monate verlängert werden. Sind die sechs Monate der ursprünglichen Probezeit allerdings bereits abgelaufen, ist diese Möglichkeit verbaut. Das Bundesarbeitsgericht sieht in dieser Konstellation seit bei angemessener Dauer der Aufhebungs- bzw. Kündigungsfrist keine Umgehung des gesetzlichen Kündigungsschutzes Bundesarbeitsgericht, Urteil vom