Erneute krankmeldung nach einem tag arbeit
Sie haben den Artikel bereits bewertet. Antje Teichert Jede auf einer neuen Krankheit beruhende Arbeitsunfähigkeit begründet grundsätzlich einen neuen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Allerdings muss zwischen der ersten und der zweiten Krankheit eine — wenn auch nur kurze — Zeit der vollen Arbeitsfähigkeit liegen, in der jedoch der Beschäftigte nicht gearbeitet haben muss. Ein Zeitraum von wenigen Stunden genügt. Die Auffassung, dass mit der Angabe eines Kalendertages für das Ende der Arbeitsunfähigkeit in der Regel Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende der üblichen Arbeitszeit des betreffenden Beschäftigten an diesem Kalendertag bescheinigt wird[2] hat das BAG aufgegeben. Praxis-Tipp Ist das Ende einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf den Freitag datiert und meldet sich der Beschäftigte am folgenden Montag erneut krank unter Vorlage einer neuen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die nicht als Folgebescheinigung gekennzeichnet ist, so ist zunächst davon auszugehen, dass es sich um eine neue Erkrankung handelt. Es empfiehlt sich hier jedoch dringend, erneute krankmeldung nach einem tag arbeit Beschäftigten und gegebenenfalls bei der Krankenkasse anzufragen, ob es sich um eine Fortsetzung der alten Erkrankung handelt. Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit kann auch ferner an solchen Tagen bestehen und für solche Tage bescheinigt werden, an denen im Betrieb nicht gearbeitet wird. Es ist allein Aufgabe des behandelnden Arztes, den Zeitpunkt zu bestimmen, an dem die Arbeitsunfähigkeit endet. Soll die Arbeitsunfähigkeit nach der Bescheinigung an einem Sonntag enden, kann damit — im Zusammenhang mit weiteren Erklärungen des Arztes — gemeint sein, dass der Beschäftigte seine Krankheit bis zum Ende dieses Tages ausheilen soll. Hier besteht kein neuer Anspruch auf Krankenentgelt, da die neue Krankheit zu der bereits bestehenden hinzutritt und sonach eine Einheit des Verhinderungsfalles gegeben ist. Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht daher nur insoweit, als er durch die erste Erkrankung nicht aufgebraucht ist. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer bei entsprechender Dauer der durch beide Erkrankungen verursachten Arbeitsverhinderung die Sechs-Wochen-Frist nur einmal in Anspruch nehmen. Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits in dem Zeitpunkt beendet war, in dem die weitere Erkrankung zu einer erneuten Arbeitsverhinderung führt …. Dabei ist es unerheblich, ob das Ende der Arbeitsunfähigkeit auf einen Arbeits- oder arbeitsfreien Tag fällt. In diesen Fällen ist der Beschäftigte darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass seine bisherige Erkrankung bei Eintritt der mit neuer Erstbescheinigung attestierten Arbeitsverhinderung keine Arbeitsunfähigkeit mehr ausgelöst hat. Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?