Zollbestimmungen eu lebensmittel

Einfuhr von Lebensmitteln - Was ist erlaubt? Nahezu jede Urlaubsregion verfügt über eigene kulinarische Spezialitäten, die sich der ein oder andere gerne auch mit nach Hause nimmt. Doch gerade bei Lebensmitteln ist Vorsicht geboten: Die Einfuhr von Lebensmitteln, allen voran Fleisch und Käse, kann bei der Rückreise nach Deutschland zu Problemen führen. Grundsätzlich unterscheidet der Zoll zwischen Lebensmitteln tierischen Ursprungs zum Beispiel Schinken, Käse und nichttierischen Ursprungs etwa Früchte, Zollbestimmungen eu lebensmittel. Von Bedeutung ist auch, ob du innerhalb Europas reist oder von einem anderen Kontinent zurückkehrst. Übrigens gehören auch Nahrungsergänzungsmittel zu den Lebensmitteln, eventuell sogar zu den Arzneimitteln. Entscheidend ist bei der Einreise ihre Einstufung in Deutschlandnicht im Herstellerland. Generell gilt beim Zoll die Devise: Die Einfuhr von Lebensmitteln zum eigenen Gebrauch ist grundsätzlich zulässig. Es gibt aber einige Ausnahmen, über die sich Reisende vorab genau informieren sollten. So bestehen zum Beispiel spezielle Mengenbegrenzungen bei Speisepilzen und Kaviar vom Stör. Die Einfuhr von Kartoffeln ist im Reiseverkehr grundsätzlich verboten. Dadurch soll die Verbreitung der bakteriellen Ringfäule verhindert werden. Einfuhr von Lebensmitteln aus Nicht-EU-Ländern Besonders streng zollbestimmungen eu lebensmittel die Zollbestimmungen bei Einreisen aus Ländern, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind. Dabei gilt für Urlaubssouvenirs wie für Gewerbeeinfuhren dieselbe Regelung: Selbst kleine Mengen müssen einer genauen Kontrolle unterzogen werden. Entsprechend hoch sind die veterinärrechtlichen Anforderungen an die Lebensmittel. Die Einreise in die EU mit tierischen Erzeugnissen ist nur an bestimmten Eingangsstellen erlaubt, an denen ein Veterinär anwesend ist. Die Urlauber benötigen eine Gesundheitsbescheinigung sowie gültige Begleitdokumente. Während also bei der Rückkehr aus Nicht-EU-Ländern weitgehend auf kulinarische Souvenirs verzichtet werden sollte, gibt es zum Glück einige Ausnahmen. Erlaubt sind zum Beispiel Nahrungsmittel, die nur geringe Mengen Milch oder Sahne enthalten, zum Beispiel Kekse, Schokolade oder Sahnebonbons. Keine Probleme hat der Zoll auch mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs wie zum Beispiel Honig, die kein Fleisch oder Milch beziehungsweise Milcherzeugnisse enthalten. Hier sind Waren bis zu einem Gewicht von zwei Kilogramm erlaubt. Fisch frisch oder geräuchert sowie bestimmte Krustentiere wie Garnelen und Hummer sind bis zu einem Gesamtgewicht von sogar 20 Kilogramm gestattet. Für die Einfuhr aus Island, Grönland und den Färöer Inseln gelten gesonderte Höchstmengen. Einfuhr von Lebensmitteln innerhalb der EU Europareisende können das Ganze etwas entspannter angehen: Serrano-Schinken aus Spanien oder ein Stück Käse aus Frankreich dürfen in jedem Fall mit ins Gepäck. Auch bei Alkohol sind die Bestimmungen lockerer: Bis zu zehn Liter Schnaps sind zollfrei erlaubt, während aus Nicht-EU-Ländern nur ein Liter mitgebracht werden darf. Grundsätzlich sollten Flugreisende immer den Maximalwert für Einfuhren im Auge behalten - dieser darf Euro nicht übersteigen, egal, ob es sich um Lebensmittel, Kleidung oder Technik handelt.