Beschluss auflösung gmbh rückwirkend
Rechtsanwalt, FGvW, Freiburg Bild: iStockphoto Enthält die Satzung keine Regelung, ist automatisch das Kalenderjahr das Geschäftsjahr. Die Änderung des Geschäftsjahres einer GmbH kann nicht rückwirkend erfolgen. Die Änderung muss vielmehr vor Beginn des neuen und Ablauf des entstandenen Rumpfgeschäftsjahres zum Handelsregister angemeldet werden. Eine GmbH hatte in ihrer Satzung das Kalenderjahr als Geschäftsjahr beschluss auflösung gmbh rückwirkend. Mit Beschluss der Gesellschafter aus August sollte das Geschäftsjahr auf den Zeitraum vom Der Geschäftsführer meldete die Änderung im Januar des darauffolgenden Jahres zum Handelsregister an. Das Registergericht wies dies zurück und führte insbesondere an, dass die Dauer des Rumpfgeschäftsjahres unklar und zudem eine rückwirkende Änderung des Geschäftsjahres unzulässig sei. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Gesellschaft war erfolgreich. Die Entscheidung des OLG Jena v. Es sei ausreichend, wenn die Änderung i während des neuen Rumpfgeschäftsjahres bis Da aus dem Handelsregister das Datum der Eintragung und damit der Wirksamkeit der Änderung vgl. Praxishinweis Da das Gesetz das Geschäftsjahr nicht zwingend vorgibt, können die Gesellschafter dieses in der Satzung frei festlegen, wobei ein Geschäftsjahr stets 12 Monate aufweisen muss. Enthält die Satzung keine Regelung, ist automatisch das Kalenderjahr das Geschäftsjahr. Wollen die Gesellschafter aber ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr festlegen, müssen sie dies ausdrücklich regeln. Für die Praxis bedeutet dies u. Folge: Entsteht durch die Änderung ein Rumpfgeschäftsjahr, muss die Eintragung vor dessen Ablauf erfolgen. Prüfung steuerlicher Belange vor Änderung des Geschäftsjahres. Offen bleibt der Sonderfall, ob die Änderung des Geschäftsjahres auch dann einer eintragungspflichtigen Satzungsänderung bedarf, wenn die Satzung selbst keine Regelung zum Geschäftsjahr enthält und damit das Kalenderjahr gilt. Das KG Berlin hatte dies in einer Entscheidung aus dem Jahr verneint. In der Literatur wird jedoch mehrheitlich vertreten, dass auch in diesem Fall eine anzumeldende Satzungsänderung notwendig sei. Weitere News zum Thema:.