Krankheit in probezeit

Kommentare Drucken Teilen Jeder wird mal krank — und leider kann das auch in die Probezeit fallen. Dann kommt schnell die Angst hoch, dass einem jetzt die Kündigung droht. Aber ist das wirklich so? Der neue Job hat gerade erst begonnen. Man lernt so viel, nimmt so viele ungewohnte Eindrücke auf — eine aufregende Zeit. Aber auch Wochen voller Unsicherheit. Denn in der sogenannten Probezeit besteht der reguläre Kündigungsschutz noch nicht. Was passiert, sollte man in dieser Zeit krank werden — und womöglich länger ausfallen? Probezeit — kann mir im Krankheitsfall gekündigt werden? Zwar ist die Kündigung im Krankheitsfall möglich. Aber sie muss bestimmte Bestimmungen erfüllen, die mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG und dem Bundesagenturgesetz für Arbeit BAG übereinstimmen. Eine Krankheit allein reicht hier beispielsweise nicht als Kündigungsgrund aus. Es muss also vom Arbeitgeber geprüft werden, ob der Arbeitnehmer die ihm gestellten Aufgaben auch weiterhin erfüllen könnte — vielleicht auch mit angemessenen Vorkehrungen. Ist das nicht der Fall, kann eine Krankheit in probezeit zulässig sein. Der Arbeitgeber muss seinem Angestellten dann die Gründe auch mitteilen. Im Normalfall müssten hier keine Gründe genannt werden. Kündigung des Arbeitsvertrags: Die wichtigsten Fakten, die jeder kennen sollte Fotostrecke ansehen Kündigung muss wohlüberlegt sein Handelt es sich um eine schwerwiegende Erkrankung des Mitarbeiters, muss der Arbeitgeber die Interessen des Unternehmens und die des Arbeitnehmers miteinander vergleichen. Kann der Erkrankte auch nach Genesung die einstige Position nicht mehr erfüllen, kann die Kündigung zulässig sein. Es muss allerdings auch geprüft werden, ob nicht eine andere Stelle innerhalb des Unternehmens infrage kommen würde. Ist man in der Probezeit krank, kann Mitarbeitern durchaus gekündigt werden. Zumindest, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Eine Kündigung im Krankheitsfall kann zwar zulässig sein, aber eben auch unzulässig. Das wäre etwa dann der Fall, wenn der Arbeitgeber es versäumt hätte, die Probezeit und ihre Dauer im Arbeitsvertrag festzuhalten. Zwar hat man als neuer Mitarbeiter immer noch keinen vollen Kündigungsschutz während der ersten sechs Monate, aber innerhalb von der üblichen tägigen Frist kann man auch nicht gekündigt werden. Aber: Selbst im Fall der vergessenen Probezeit müsste kein Grund für die Kündigung angegeben werden. Meine news.