Zahlt die haftpflichtversicherung bei autounfall
Nach einem Autounfall muss die Schadensregulierung durchgeführt werden. Das bedeutet, dass — sofern die Unfallbeteiligten den Schaden nicht ohne Versicherung abwickeln wollen — irgendjemdand die Versicherung informieren muss und dies muss auch die Versicherung sein, die einstandspflichtig ist. Zahlt die haftpflichtversicherung bei autounfall oder fremdverschuldeter Unfall? Die erste Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, ist diejenige, ob ein selbstschuldeter Unfall vorliegt, oder ob der Verkehrsunfall fremdverschuldet ist. Selbstverschuldeter Unfall: Welche Versicherung ist zuständig? Liegt ein selbstverschuldeter Unfall vor, muss man wiederum unterscheiden. Die Haftpflichtversicherung hat nur dann etwas mit dem Verkehrsunfall zu tun, wenn andere Gegenstände beschädigt wurden, also zum Beispiel Leitplanken. Ansonsten muss der Fahrzeughalter seine Haftpflichtversicherung über den Verkehrsunfall nicht in Kenntnis setzen. Anders ist es aber dann, wenn ein selbstverschuldeter Unfall vorliegt und ein weiteres KFZ dabei zu Schaden kam: Dann muss die eigene Haftpflichtversicherung informiert werden, weil sie für die Schadensregulierung am KFZ des Unfallopfers zuständig ist. Für den Schaden am eigenen KFZ ist wiederum die eigene Kaskoversicherung zuständig. Bis zu 1. Diese kümmert sich darum, dass der Schaden an dem Auto des Unfallgegners bezahlt wird. Die Frist dafür beträgt in der Regel zwei Wochen. Beim fremdverschuldeten Autounfall ist die Haftpflichtversicherung des Gegners zuständig Wurde man unverschuldet in einen Autounfall verwickelt, muss den Schaden am eigenen Auto die gegnerische Haftpflichtversicherung bezahlen. Diese sollte man aber als Geschädigter nicht selbst kontaktieren, wenn man nicht auf Geld verzichten will. Beim selbstverschuldeten Autounfall ist für den Schaden am eigenen Auto die Kaskoversicherung zuständig Wenn man einen Autounfall verursacht und dabei auch das eigene Auto beschädigt hat, ist dafür keine Haftpflichtversicherung zuständig. Das ist ein Schaden, den die eigene Kaskoversicherung bezahlt, sofern man eine abgeschlossen hat. Bei unbekanntem Schädiger hilft nach einem Autounfall die Verkehrsopferhilfe Hat der Schädiger nach einem Autounfall Fahrerflucht begangen und kennt man seine Haftpflichtversicherung nicht, kann man sich als Geschädigter an den Verein Verkehrsopferhilfe e. Liegt ein fremdverschuldeter Autounfall vor, ist weder die eigene Haftpflichtversicherung, noch die eigene Kaskoversicherung zuständig, sondern die Haftpflicht des Unfallverursachers. Diese muss die Schadensregulierung vornehmen, damit das Unfallopfer seinen Schaden am KFZ und ggf. Oft beobachtet man in solchen Fällen, dass der Unfallgegner seine eigene Haftpflicht nicht über den Verkehrsunfall in Kenntnis setzt, sondern sprichwörtlich den Kopf in den Sand steckt, weil er natürlich eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse befürchten muss, wenn seine Versicherung die Schadensregulierung durchführt. Der Schadenfreiheitsrabatt geht dann in der Regel verloren, wenn kein Rabattschutz besteht. Ja, und das ist auch häufig sinnvoll, da sonst keine Schadensregulierung stattfindet. Der Schadenservice ist kostenlos und es besteht auch keinerlei Kostenrisiko. Der Geschädigte muss nur einfach eine Schadensmeldung online über das Formular oder über die gebührenfreie Schadenhotline 72 41 abgeben und einen kurzen Unfallbericht entweder in das Formular eintragen, oder an der Schadenhotline schildern. Der Schadenservice beginnt dann sofort damit, die Schadensregulierung in Gang zu setzen.