Unfall abrechnung nach wiederbeschaffungswert

Sie haben den Artikel bereits bewertet. Uwe Ringel Der Vorteil einer fiktiven Abrechnung auf der Grundlage des Sachverständigengutachtens oder eines Kostenvoranschlages liegt darin, dass der Mandant dann selbst entscheiden kann, ob er das Fahrzeug überhaupt reparieren lässt oder im unreparierten Zustand weiterbenutzt. Für den Fall eines Folgeschadens ist jedoch der vorhandene Vorschaden entsprechend zu berücksichtigen. Darüber hinaus kann der Mandant das Fahrzeug auch in einer freien Werkstatt oder in Eigenregie und unter Hinzukaufen von Ersatzteilen reparieren. Dies dürfte eine kostengünstigere Variante darstellen als eine Reparatur durch eine anerkannte Fachwerkstatt. Das bedeutet auch, dass bei einer Reparatur in Eigenregie der Mehrwertsteueranteil für die zugekauften Ersatzteile verlangt werden kann. Fiktive Abrechnung der kalkulierten Kosten Bei einer fiktiven Abrechnung richtet sich die Grenze der Erstattungsfähigkeit Wiederbeschaffungsaufwand oder Wiederbeschaffungswert nach der Höhe der kalkulierten Reparaturkosten: Beträgt der Fahrzeugschaden d. Eine Weiternutzung des Fahrzeugs ist nicht notwendig. Beträgt der Fahrzeugschaden d. Allerdings wird von der Rechtsprechung gefordert, dass der Geschädigte das Fahrzeug nach dem Unfall auch noch selbst weiter nutzen muss, und zwar in der Regel für einen Zeitraum von 6 Monaten nach dem Schadensereignis vgl. BGH, Urteil v. Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?