Müssen bonuszahlungen der krankenkasse versteuert werden

Krankenkassenbonus richtig versteuern Für einige Boni gilt ein steuerlicher Freibetrag von EUR Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten einen finanziellen Anreiz mit entsprechenden Bonusprogrammen für gesundheitsbewusstes Verhalten. Dabei können die Krankenkassen selbst bestimmen, welche Leistungen prämiert werden, beispielsweise für Impfungen, für Gewicht im Normalbereich, für gesunde Ernährung oder sportliche Aktivitäten. Manche Krankenkassen zahlen auch Dividenden, weil sie in guten Jahren einen Prämienüberschuss erwirtschaftet haben. Doch Vorsicht! Unter Umständen müssen diese Zahlungen versteuert werden. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. Jedoch kürzt das Finanzamt den Abzugsbetrag um Beitragsrückerstattungen, die Versicherte für die Teilnahme an einem Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten erhalten. Das Bundesfinanzministerium teilte in einem Schreiben mit, dass bei den steuerrelevanten Prämien die ersten Euro steuerfrei sind. Diese Regelung ist jedoch vorerst bis Ende befristet. Oft ist nun aber unklar, wann der ausgezahlte Bonus als Beitragsrückerstattung gilt und wann nicht. Beitragsrückerstattung oder Kostenerstattung Der Bundesfinanzhof hatte bereits entschieden, dass es bei der steuerlichen Betrachtung relevant ist, ob der Versicherte einen finanziellen Aufwand hatte oder nicht, um den Bonus zu erhalten. Höhe und Art des Bonus melden die Versicherer dem Finanzamt. Dabei müssen sie auch mitteilen, ob es sich um selbst bezahlte Kurse oder Untersuchungen handelt oder der Versicherte keine Ausgaben hatte, um die Prämie zu erhalten. So kann das Finanzamt prüfen, ob es sich bei dem ausgezahlten Bonus um eine Kostenerstattung oder Beitragsrückerstattung handelt. Dies wären beispielsweise Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, Schutzimpfungen oder Zahnvorsorgeuntersuchungen. Hierbei hat der Versicherte keinen eigenen finanziellen Aufwand. Dies gilt auch, wenn die Krankenkasse am Jahresende Prämienüberschüsse erwirtschaftet und demzufolge ihren Versicherten eine Dividende auszahlt. Ist dem Versicherten hingegen zuvor ein finanzieller Aufwand entstanden, handelt es sich um eine Kostenerstattung. Dazu zählen z. Kosten für professionelle Zahnreinigungen oder eine Mitgliedschaft im Sportverein.