Schaden am auto auszahlen lassen
Unfallschaden auszahlen lassen - was ist wichtig? Sie wollen den Unfallschaden nicht reparieren lassen. Stattdessen wollen Sie sich von der Versicherung den Unfallschaden auszahlen lassen. Der typische Fall ist ein älteres Auto mit einigen Kratzern. Jetzt kommt eine weitere Delle hinzu in einem - bisher unbeschädigten - Bauteil. Vielleicht stört der Schaden nicht und das Auto kann trotzdem weitergefahren werden. Vielleicht wollen Sie das Auto in einem Autohaus in Zahlung geben und dem Händler den Schaden abtreten. Oder der Schaden wird günstig repariert — von Ihren eigenen Facharbeitern oder in einer preiswerten Werkstatt. Können Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen? Was müssen Sie beachten? Die fiktive Abrechnung An einem Fahrzeug ist bei einem unverschuldeten Unfall ein Schaden entstanden. Sie wollen sich das Unfall Geld von Versicherung auszahlen lassen ohne zu reparieren. Sie rechnen also mit der gegnerischen Versicherung direkt ab. Wollen Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen, müssen Sie Eigentümer des Fahrzeugs sein. Bei einem Leasingfahrzeug können Sie sich den Versicherungsschaden nicht auszahlen lassen. Die fiktive Abrechnung ist dann nicht möglich. Wichtig: Wollen Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen, dann muss der Schaden genau untersucht und vollständig aufgenommen werden. Unter einem beschädigten Bauteil kann ein weiterer Schaden entstanden sein, der nicht auf den ersten Blick sichtbar ist. Ein gut erhaltenes, relativ junges Fahrzeug sollten Sie in der Fachwerkstatt reparieren. Den Unfallschaden nicht reparieren zu lassen ist unrentabel. Eine Auszahlung lohnt sich nicht. Kostenvoranschlag oder Gutachten - was ist für Sie sinnvoller? Um sich einen Versicherungsschaden auszahlen zu lassen, brauchen Sie einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten. Ein Schaden am auto auszahlen lassen hat gegenüber dem Kostenvoranschlag einige Vorteile. Brauchen Sie dann ein Gutachten, haben Sie nicht mehr unbedingt Anspruch darauf. Wollen Sie sich die Versicherung Kostenvoranschlag auszahlen lassen, dann thematisiert dieser nicht die Wertminderung. Das Gutachten hingegen macht eine Aussage, ob — und in welcher Höhe - eine merkantile Wertminderung entstanden ist.