Kurzarbeitergeld für unternehmer
Fragen rund um die Abschlussprüfung zum Kurzarbeitergeld Update Juli Alle Sonderregelungen zum erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld sind zum Juni ausgelaufen. Seit dem 1. Sofern eine Regelung im Betrieb besteht, die den Aufbau von Minusstunden im Rahmen eines Arbeitszeitkontos zulässt, müssen grundsätzlich Minusstunden aufgebaut werden, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Nur wenn der Arbeitsausfall bereits vor Juli eingetreten ist, müssen für diesen Arbeitsausfall ausnahmsweise keine Minusstunden gebildet werden. Leiharbeitnehmer erhalten kurzarbeitergeld für unternehmer Kurzarbeitergeld mehr. Weitere Informationen hierzu finden Sie im nachfolgenden Text. Fragen zu den Voraussetzungen des Kurzarbeitergeldes 1. Was versteht man unter Kurzarbeit? Kurzarbeit beschreibt die vorübergehende Herabsetzung der betriebsüblichen Arbeitszeit unter gleichzeitiger entsprechender Kürzung des Arbeitsentgelts. Kurzarbeit führt zu einer teilweisen Suspendierung der Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis: der Arbeitnehmer wird von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung teilweise befreit, verliert aber entsprechend seinen Vergütungsanspruch. Was ist Kurzarbeitergeld KUG? Kurzarbeitergeld KUG wird von der Agentur für Arbeit als teilweise Ersatz für den durch den vorübergehenden Arbeitsausfall entfallenen Lohn gezahlt. Der Arbeitgeber wird dadurch bei den Personalkosten vorübergehend entlastet, wodurch Kündigungen der Beschäftigten vermieden werden können. Kann der Arbeitgeber einseitig Kurzarbeit anordnen? Kurzarbeit kann nicht ohne Weiteres einseitig durch den Arbeitgeber angeordnet werden. Die Anordnung der Kurzarbeit ist nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst. Kurzarbeit muss daher arbeitsrechtlich zulässig eingeführt werden durch Tarifvertrag, durch Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag oder durch einzelvertragliche Vereinbarung mit den Arbeitnehmern. Wenn kein Betriebsrat und keine tarifvertragliche Regelung zur Kurzarbeit existiert, müssen alle Arbeitnehmer, die von der Kurzarbeit betroffen sind, dieser zustimmen. Der Arbeitgeber und die Arbeitnehmer müssen eine vertragliche Vereinbarung treffen, die schriftlich festgehalten und folgende Punkte beinhalten sollte: Bestimmung von Beginn und Dauer der Kurzarbeit ggf. Regelung zur Reduzierung von Guthaben auf Arbeitszeitkonten oder Aufbau von Minusstunden vor Beginn der Kurzarbeit Ggf. Die entsprechende Vereinbarung z. Betriebsvereinbarung oder einzelvertragliche Vereinbarung mit den Arbeitnehmern ist in Kopie beizufügen. Was sind die Voraussetzungen für den Bezug von KUG? Frage 1.