Weshalb gibt es ergänzungsleistungen

Kantonale, lokale und private Institutionen Ergänzungsleistungen EL Weder AHV noch IV bieten nach ihrer Gründung existenzsichernde Renten. Im Jahr beschliesst das Parlament deshalb die Einführung von Ergänzungsleistungen. Zunächst nur als Übergangslösung gedacht, werden sie bald zum festen Bestandteil des schweizerischen Sozialstaats. Das Gleiche galt für die gegründete Invalidenversicherung IV. Sie besassen keine berufliche Vorsorge und kein eigenes Vermögen und waren von der Fürsorge oder von Familienangehörigen abhängig. Überdurchschnittlich betroffen waren Frauen, Selbständigerwerbende, Teilzeitarbeitende sowie Personen mit Beschäftigungsunterbrüchen und niedrigen Einkünften. Einführung der Ergänzungsleistungen Anlässlich der 6. AHV-Revision nahmen sich die Behörden vor, das vieldiskutierte Problem der Altersarmut anzugehen. Zur Debatte stand zunächst die Altersvorsorge als Ganzes. Sollten die Leistungen der AHV massiv erweitert werden? Diesem Vorgehen standen vor allem die Arbeitgeberschaft und die bürgerlichen Parteien ablehnend gegenüber. Die AHV sollte eine Basisversicherung bleiben, die Altersvorsorge aber mittelfristig über die berufliche Vorsorge Pensionskassen weiterentwickelt werden 3-Säulen-Doktrin. Die gute Wirtschafts- und Lohnentwicklung während den Boomjahren Hochkonjunktur rückte diesen Weg in den Bereich des Möglichen. Im Zuge der 6. AHV-Revision wurden die Altersrenten schliesslich um einen Drittel erhöht, um sie an die gestiegenen Löhne anzupassen. Um das Problem der Altersarmut zu lösen, war jedoch ein zusätzliches Sicherungsinstrument notwendig. Im Jahr wurden deshalb Ergänzungsleistungen zu AHV und IV beschlossen, entsprechend einem Vorstoss des sozialdemokratischen Nationalrats und ehemaligen Bundesrats Max Weber aus dem Jahr Wer mit der IV-Rente beziehungsweise einer AHV-Rente und den Beträgen aus der beruflichen Vorsorge kein Minimaleinkommen erreichte, hatte Anrecht auf Ergänzungsleistungen. Diese wurden ab ausbezahlt. Ergänzungsleistungen als Teil der Weshalb gibt es ergänzungsleistungen Sicherheit Die Ergänzungsleistungen waren zuerst nur als Übergangslösung vorgesehen. Sie hätten wieder abgeschafft werden sollen, sobald die IV und die kombinierte Altersvorsorge AHV und Pensionskassen ein existenzsicherndes Niveau erreicht hätten. Da dies aber nicht umfassend geschah, wurden die Ergänzungsleistungen weitergeführt und gelten heute als fester Bestandteil der Sozialen Sicherheit in der Schweiz. Die Ergänzungsleistungen stellen eine Mittellösung zwischen Sozialhilfe und Versicherung dar. Ihre Leistungen sind bedarfsgeprüft und über Steuermittel finanziert wie die Sozialhilfe. Die Rechtsansprüche der Betroffenen und der Leistungsrahmen sind jedoch stärker normiert als bei der Fürsorge und das festgelegte Minimaleinkommen ist das höchste, das im schweizerischen Sozialstaat verwendet wird.