Grundrente selbst berechnen
Grundrente und Grundsicherung im Alter Die Grundrente wird nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums rund 1,3 Millionen Ruheständlern ein Rentenplus bringen. Darunter sind sowohl Rentner, die erstmals ein Altersruhegeld erhalten, als auch "Bestandsrentner". Gegebenenfalls erhalten also auch noch oder Jährige, die seit Jahrzehnten Rente beziehen, durch das neue Gesetz ein Rentenplus. Dafür muss die Rentenversicherung allerdings etliche Millionen Rentenakten durcharbeiten. Wichtig ist: Bei der Grundrente gibt es auch eine Einkommensprüfung. Die Grundrente sollen diejenigen bekommen, die "sie wirklich brauchen", teilten Arbeits- und Gesundheitsministerium mit. Investieren Sie jetzt mit Solidvest, der Online-Vermögensverwaltung von DJE Kapital, direkt in Aktien und Anleihen und sichern Sie sich Euro Neukundenbonus. Unsere Frühlingsaktion läuft bis zum Zur Aktion! Anzeige Grundrente als Zuschlag zur Rente Wichtig zunächst: Der Begriff "Grundrente" ist etwas irreführend. Es gibt keine fixe Grundrente für alle Versicherten. Die Anspruchsberechtigten sollen vielmehr einen Zuschlag zu ihrer Grundrente selbst berechnen erhalten, der in jedem Einzelfall unterschiedlich hoch ausfällt. Die eigenen Rentenansprüche werden also aufgestockt. Durch den Zuschlag und die selbst erworbenen Rentenansprüche soll den Beziehern der Grundrente genannten Leistung eine monatliche Bruttorente vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge gesichert werden, die meist zwischen etwa und Euro liegt. Unter folgenden Voraussetzungen soll ein Anspruch auf den Zuschlag bestehen: Mindestens 33 Versicherungsjahre "Grundrentenzeiten" müssen auf dem Rentenkonto stehen. Die im Schnitt erworbenen Rentenansprüche dürfen nicht zu niedrig sein: Jahre, in denen Versicherte weniger als 30 Prozent des durchschnittlichen Einkommens aller Versicherten erzielt haben, bringen keine Rentenaufstockung. Die erworbenen Rentenansprüche dürfen auch nicht zu hoch sein. Wer im Schnitt mehr als 80 Prozent des Durchschnittseinkommens erzielt hat und auf dieser Basis Beiträge gezahlt hat, bekommt keine Aufstockung seiner Rente. Das Einkommen in der Zeit des Rentenbezugs darf nicht zu hoch sein. Die Anspruchsvoraussetzungen im Detail Voraussetzung Nr. Grundrente erhält nur, wer die hierfür erforderlichen Versicherungszeiten nachweisen kann. Der volle Zuschlag kann gewährt werden, wenn 35 Jahre mit Grundrentenzeiten auf dem Rentenkonto gespeichert sind. Wenn 33 bis gut 34 Jahre mit solchen Zeiten auf dem Rentenkonto stehen, besteht allenfalls ein deutlich gekürzter Anspruch auf die Leistung siehe unten. Grundrente selbst berechnen den Grundrentenzeiten zählen auch rentenrechtliche Zeiten wie Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege oder wegen des Bezugs von Leistungen bei Krankheit und Rehabilitation Kranken- und Übergangsgeld sowie Zeiten der auf Antrag pflichtversicherten Selbstständigen. Viele Mütter werden Anspruch auf Grundrente haben Wichtig für Mütter ist dabei: Die ersten zehn Lebensjahre eines Kindes zählen für die Rente als "Kinderberücksichtigungszeit".