Spenden an ausländische vereine absetzbar

Vorsicht bei Spenden ins Ausland! März Spenden an im Ausland ansässige gemeinnützige Organisationen sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn der Spendenempfänger die deutschen gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben erfüllt und der Spender dies gegenüber dem für ihn zuständigen Finanzamt durch Vorlage geeigneter Belege nachweist. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom Ein Steuerpflichtiger hatte an eine in Spanien ansässige Stiftung gespendet und wollte die Spende von der Steuer absetzen. Dies versagte das Finanzamt, weil ihm keine Unterlagen über die Gemeinnützigkeit des ausländischen Spendenempfängers vorlägen und es daher die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen nicht prüfen könne. Im Fall einer Auslandsspende habe der Spender dies gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Als Nachweis geeignet sind dabei u. Wenn entsprechende Nachweise nicht vorliegen, kann die Spende nicht steuerwirksam in Abzug gebracht werden. Dass vergleichbare Organisationen im Inland als gemeinnützig anerkannt seien, reicht für den Spendenabzug nicht aus. Christian Graw, aus. Gerade bei niedrigen Spendenbeträgen steht der erforderliche Aufwand in keinem Verhältnis zur möglichen Steuerersparnis. Zudem genügen ausländische Spendenbescheinigungen nicht immer den inländischen Anforderungen. Für den Steuerpflichtigen ist weiter zu beachten, dass Spenden an Organisationen in Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören, wie z.