Altersteilzeit angestellte im öffentlichen dienst

Was ist Altersteilzeit? Altersteilzeit ATZ ist eine besondere Form von Teilzeitarbeit im Alter — ein sanfter Übergang in den Ruhestand. Finanziell interessant ist Altersteilzeit weil sowohl das laufende Entgelt als auch die Rentenbeiträge vom Arbeitgeber aufgestockt werden. Aber: Der Arbeitgeber muss das wollen und die Altersteilzeit unterstützen wollen. Er stellt die finanziellen Mittel freiwillig bereit. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Der Betriebsrat hat bei der Einführung von Altersteilzeit kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht. Das bedeutet, wenn der Betriebsrat mitmacht, kann auch unterschieden werden, wer Altersteilzeit in Anspruch nehmen kann, zum Beispiel welche Abteilungen im Betrieb. Aufstockungsbeträge ausgezahlt. Wer kann Altersteilzeit in Anspruch nehmen? Wer das Lebensjahr vollendet und in den letzten fünf Jahren vor der Altersteilzeit mindestens drei Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, kann — theoretisch — Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht! Altersteilzeit kann im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vorgesehen sein. Die Dauer der Altersteilzeit hängt von der gewählten Art ab. Im Blockmodell gilt: Bei einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ohne eine Regelung der Altersteilzeit in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung, darf die Altersteilzeit einen Zeitraum von 3 Jahren nicht übersteigen. Bei Regelung der Altersteilzeit in einem Tarifvertrag, auf Grund eines Tarifvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder bei Regelungen der Kirchen oder öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften kann die Altersteilzeit bis zu 12 Jahre betragen frühester Beginn: Lebensjahr bis maximal Lebensjahr durch Anhebung der Altersgrenzen. Ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung ist nicht erforderlich. Irrigerweise meinen viele, das Altersteilzeitgesetz sei Ende ausgelaufen und Altersteilzeit sei seitdem nicht mehr möglich. Das ist nicht der Fall! Ende lief die Förderung der Arbeitgeber durch die Bundesagentur für Arbeit für neue Altersteilzeit-Verträge aus. Altersteilzeit kann nach wie vor vereinbart werden. Doch seit Ende zahlen die Arbeitgeber alleine die zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.