Instandsetzung vermietung verteilung
Anders als dort ist aber bei Vermietung und Verpachtung auf die Erhöhung des Nutzungswertes des Gebäudes und nicht von einzelnen Wohnungen abzustellen. Jene Instandsetzungsaufwendungen, die nicht für Wohnzwecke vermietete Teile des Gebäudes betreffen, können sofort oder über Antrag auf fünfzehn Jahre bis zehn Jahre verteilt abgesetzt werden. Bei gemischter Nutzung ist gegebenenfalls eine Aufteilung vorzunehmen siehe Rz f. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist bei Gebäuden im Vollanwendungsbereich des MRG gerechtfertigt, weil das Verfügungsrecht des Hauseigentümers sowohl in rechtlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht wesentlichen Einschränkungen unterworfen ist VwGH Die AfA ist auch über hinaus fortzusetzen. Instandsetzung vermietung verteilung Zustimmung des Steuerpflichtigen kann jedoch in offenen Verfahren auch die Rechtslage angewendet werden, die für ab 1. Rechtslage für anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen, die ab 1. Für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Liegenschaft sind die allgemeinen Aktivierungsregelungen zu beachten. Dabei ist davon auszugehen, dass bei Erwerb eines vernachlässigten Gebäudes alle Aufwendungen im nahen zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung — also auch jene, die isoliert betrachtet Instandhaltung sind — zu einer wesentlichen Verlängerung der Nutzungsdauer bzw. Soweit der nachgeholte Aufwand Herstellungsaufwand ist, können bei Vorliegen der Voraussetzungen Zehntel- bis Fünfzehntelabsetzungen vorgenommen werden. Bei gemischter Nutzung richtet sich die Zuordnung nach Rz f. Gegebenenfalls ist eine neue Restnutzungsdauer zu ermitteln siehe dazu Rz ff. Ist das Gebäude voll abgeschrieben, sind die aktivierungspflichtigen Aufwendungen stets auf die für sie neu ermittelte Nutzungsdauer zu verteilen. Derartige Aufwendungen sind daher ab dem Veranlagungsjahr nur mehr auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes verteilt absetzbar vgl. VfGH Voraussetzung dafür ist die Gewährung oder Zusage von Subventionen nach diesen Gesetzen. Die Förderungszusage ist hingegen dann erforderlich, wenn zB der Dachboden im Zusammenhang mit der allgemeinen Sanierung des Gebäudes ausgebaut werden soll, weil dies bei einer allgemeinen Sanierung des Gebäudes als Teil des begünstigten Sanierungsaufwandes gilt; ohne eine Subventionszusage ist der Dachbodenausbau als Herstellungsaufwand auf die Restnutzungsdauer zu verteilen. Zehntel- bis Fünfzehntelabsetzungen bei Übertragung des Gebäudes, Aufgabe der Vermietung und Einlage des Gebäudes in das Betriebsvermögen Auch der bisherige Eigentümer darf ab dem der Übertragung folgenden Kalenderjahr keine restlichen Absetzungen mehr geltend machen zu offenen Instandhaltungsaufwendungen siehe Rz a. Instandsetzung vermietung verteilung Jahr der Übertragung steht dem Übertragenden noch der volle Jahresbetrag zu. Rz a. Eine Zahlung für Substanzabgeltung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Bei Übertragungen an Privatstiftungen vor dem 1. Der Absetzungsbetrag des Übertragungsjahres ist grundsätzlich beim Rechtsvorgänger abzusetzen; es bestehen jedoch keine Bedenken, wenn der Betrag zwischen Rechtsvorgänger und Rechtsnachfolger nach Monaten aliquotiert wird. Sind die verteilten Absetzungen auf den Rechtsnachfolger übergegangen, gilt hinsichtlich der übergegangenen Zehntelabsetzungen Rz f entsprechend. Beispiel: Im Jahr wurden von A für ein vermietetes Gebäude Am