Wechsel teilzeit auf minijob
Aber diese Einsparungen können am Ende richtig teuer werden. Wer in einen Minijob wechselt, kann viel Geld sparen. Steuern und Sozialabgaben mindern den Lohn Wechsel teilzeit auf minijob ihr Ehemann in Vollzeit arbeitet und - wie immer in dieser Konstellation - die Steuerklasse 3 hat, ist sie als Ehefrau in die schlechtere, höherbelastete Steuerklasse 5 eingestuft. Beim Steuerberater beklagen die Neumanns ihre hohen Abzüge. Da rechnet dieser schnell vor, dass Frau Neumann Steuern und die Beiträge für die Krankenkasse und die Arbeitslosenversicherung spart, wenn sie nur noch geringfügig arbeiten würde. Sie spricht sofort ihren Chef an, der damit einverstanden ist. Ab dem nächsten Monat wird das Teilzeitarbeitsverhältnis umgewandelt in einen Minijob. Rentenversicherung im Minijob sinnvoll? Minijobs unterliegen seit der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Arbeitgeber zahlen für ihre Minijobber einen Pauschalbeitrag. Die Minijobber selbst zahlen zusätzlich einen Eigenbeitrag. Dadurch kommen sie in den Genuss des vollen Schutzes der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf Antrag können sich Minijobber von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien lassen. Frau Neumann wird also gefragt, ob sie auf einen Rentenbeitrag verzichten wolle. Frau Neumann will hier nichts riskieren und bleibt in der Rentenversicherung. Und dann passierte es: Sie stolpert zu Hause über das Hundespielzeug. Welche Rechte stehen ihr zu? Auch beim Minijob Anspruch auf Lohnfortzahlung gegen den Arbeitgeber Es muss einfach noch einmal betont werden: Minijobs sind auch Teilzeitarbeitsverhältnisse mit den gleichen Rechten und Pflichten wie Vollzeitarbeitsverhältnisse. Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn sachliche Gründe rechtfertigen eine Ungleichbehandlung. Dennoch berichten Minijobbern immer wieder, dass ihnen nur die Stunden bezahlt werden, die sie auch tatsächlich arbeiten. Sie also kein Geld bei Krankheit und keinen bezahlter Urlaub erhalten. Solche Arbeitgeber verhalten sich rechtswidrig und das betrifft nicht nur die Beschäftigten in irgendwelchen Privathaushalten. Es gibt keinen sachlichen Grund Lohnfortzahlung an Minijobber, die die Krankheit genauso nachweisen müssen wie andere Arbeitnehmer, nicht zu zahlen. Der Arbeitgeber von Frau Neumann zahlt anstandslos die sechs Wochen Lohnfortzahlung. Aber was dann? Krankenversichert ist Frau Neumann über ihren Ehemann seit sie Minijobberin ist. Die Behandlungskosten sind also nicht das Problem.