Vermietung an sich selbst steuerrecht
Welche Stolperfallen lauern bei der Vermietung aus steuerlicher Sicht? Was muss ein Vermieter steuerlich vermietung an sich selbst steuerrecht Jeder Vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, seine Mieteinnahmen zu versteuern. Wie hoch die anfallenden Steuern sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einer davon ist der persönliche Steuersatz. Entscheidend ist auch, ob und welche Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Es gibt eine ganze Reihe von Kosten, die Sie als Vermieter von den eingehenden Mieteinnahmen abziehen dürfen. Sie senken die Steuerlast und können sogar zu negativen Einkünften führen. Diese Verluste wiederum lassen sich mit anderen Einkommensarten verrechnen. Vor allem in den ersten Jahren nach der Anschaffung einer Immobilie können Vermieter so Steuern sparen. Besondere Regeln gelten immer dann, wenn die Erträge umsatzsteuerpflichtig sind. Das ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen der Fall. Doch auch hier können Sie Steuertricks nutzen, um die Einnahmen möglichst klein zu rechnen. Welche Regeln gelten für die private Vermietung? Als solche unterliegen sie der Einkommenssteuerpflicht — und müssen daher im Rahmen der Steuererklärung angegeben werden. Mit welchem Objekt die Mieteinnahmen erwirtschaftet werden, spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Es kann sich um die Vermietung einer Eigentumswohnung, einer Ferienunterkunft oder eines Hauses handeln. Denkbar ist aber auch die Untervermietung von Räumlichkeiten in einer selbst genutzten Immobilie oder die Verpachtung eines unbebauten Grundstücks. Zu den Einkünften von Vermietern zählen neben den Zahlungen des Mieters auch die mit der Vermietung verbundenen umlagefähigen Nebenkosten. Es ist also immer von der jeweiligen Warmmiete auszugehen. Von dieser können Abschreibungen, laufende Kosten und Zinszahlungen abgezogen werden. Der verbleibende Gewinn stellt die zu versteuernden Mieteinnahmen dar. Problematisch wird es, wenn das Finanzamt Zweifel an Ihrer Gewinnerzielungsabsicht hat. Können Sie nicht nachweisen, dass Ihre Mieteinnahmen die Ausgaben langfristig übersteigen sollen, gilt Ihr Handeln als Liebhaberei. In der Folge können Sie weder Kosten noch Verluste steuerlich geltend machen. Wann müssen Vermieter Umsatzsteuer zahlen? Das Umsatzsteuerrecht behandelt eine Person als Unternehmer, wenn sie eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausübt Einnahmenerzielungsabsicht.