Mahnkosten bezahlen oder nicht

Von: Claudia Mende Doch muss man die wirklich bezahlen? BILD fragte bei Rechtsanwältin Nicole Mutschke nach. Darf man überhaupt Mahnkosten erheben? Mahngebühren fallen erst an, wenn Sie im Verzug sind. Im Prinzip alles, was Sie vertraglich vereinbart haben. Haben Sie aber in Ihrer Rechnung eine Frist, sind Sie erst nach der ersten Mahnung in Verzug. Hier dürfen also in der ersten Mahnung keine Gebühren erhoben werden. Lesen Sie auch Auch wenn das Shoppen vom heimatlichen Sofa aus unschlagbar bequem ist: Das Kaufen im Netz hat auch seine Tücken. Wie hoch dürfen Mahngebühren sein? Der Gläubiger soll sich aber an Mahnkosten nicht bereichern, sondern nur die Kosten ersetzt bekommen, die ihm auch tatsächlich entstanden sind. Allerdings stufte der Bundesgerichtshof BGH 2,50 Euro Mahngebühren in einem Einzelfall als zu hoch ein, weil der Mahnende nicht nachweisen konnte, welcher Schaden ihm da entstanden ist. Einfach nicht zu zahlen, ist daher keine gute Idee. Lesen Sie auch Eine Rechtsanwältin sagt, mit welchen Kosten Sie für Anwalt und Gericht rechnen müssen. Wann werden Verzugszinsen fällig? Wenn Verzug vorliegt, fallen auch gleichzeitig Verzugszinsen an. Die Höhe ist genau gesetzlich definiert und beträgt für Verbraucher fünf Prozentpunkte im Jahr über dem Basiszinssatz. Der Verzugszins liegt also bei 4,12 Prozent. Trödeln Sie also beim Bezahlen von Euro ein mahnkosten bezahlen oder nicht Jahr, kommen zu den Mahngebühren 2,06 Euro obenauf. Wie kann ich mich gegen zu hohe Mahnkosten wehren? Erscheinen Ihnen die Mahnkosten zu hoch oder ungerechtfertigt, wenden Sie sich am besten schriftlich an den Mahnenden. Lassen Sie sich die konkreten Kosten nachweisen. In der Regel lohnt sich das ab 3 Euro. Aber der Gang zum Anwalt oder gar ein Rechtsstreit lohnt sich natürlich in den meisten Fällen nicht.