Aok krankschreibung per post
Krankenversicherung Probleme, weil ein Brief an die Krankenkasse nicht angekommen sei? Haben Sie Geld verloren, weil Ihre Krankenkasse behauptet, sie habe ein Dokument nicht erhalten? Immer wieder scheinen Menschen diese Aok krankschreibung per post zu machen. Oft handelt es sich beispielsweise um die Bemessung des Krankenkassenbeitrags. Die Verbraucherzentrale rät dazu, wichtige Dokumente nur per Einschreiben mit Rückschein an die Krankenkasse zu schicken oder sie persönlich in einer Geschäftsstelle abzugeben. Stand: Die Versicherten sind sich jedoch sicher, das Dokument abgeschickt zu haben. Leider nur mit der normalen Post, sodass sie nichts beweisen können. Ein Beispiel: Herr I. Seine Kasse buchte ihm auf einmal mehr als Euro Krankenkassenbeitrag ab — fast das Dreifache seines sonstigen Beitrags. Herr I. Damit gab es in den letzten Jahren nie ein Problem. Jetzt behauptete seine Kasse, diesen Fragebogen nicht erhalten zu haben, und schickte ihm eine Mahnung. Er schickte ihr nochmal eine Kopie des ausgefüllten Fragebogens. Doch auch dieses Schreiben kam nach Auskunft der Krankenkasse nicht an. Ohne weitere Vorwarnung zieht die Kasse Herrn I. Er wird nicht nachweisen können, dass seine Briefe die Krankenkasse auch erreicht haben. Bei der Übersendung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Krankengeldbezug sollte sich das Problem, früher ein Dauerbrenner in unserer Beratung, durch die Einführung der elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAU nun eigentlich erledigt haben — Vorsicht ist dennoch geboten. Mit seinem Problem ist Herr I. Dann entstehen schnell enorme Beitragsrückstände. Wir haben den GKV-Spitzenverband gefragt, wozu er den Versicherten seiner Krankenkassen rät. Auch die Mitgliedsbereiche in den Online-Portalen vieler Krankenkassen könnten für eine sichere Übermittlung genutzt werden. Unser Rat Ihre rechtliche Position ist leider schwach: Sie müssen beweisen, dass Ihre Briefe bei der Krankenkasse eingegangen sind. Diesen Beweis können Sie bei einfachen Postsendungen aber nicht führen. Wir raten Ihnen, wichtige Dokumente nur per Einschreiben mit Rückschein an Ihre Krankenkasse zu senden — und den Rückschein gut aufzubewahren. Nur dann können Sie beweisen, dass die Sendung auch angekommen ist.